Teilungsversteigerung

Teilungsversteigerung


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Teilungsversteigerung als Lösung ?


Es ist meist schwierig, wenn Sie mit Ihren Miterben im Streit liegen, diese zu einem Verkauf der Erbschaft zu bewegen, damit Sie an Ihr ererbtes Vermögen kommen. 

Mit der Teilungsversteigerung dagegen schaffen Sie Tatsachen. 

Die Teilungsversteigerung beendet die Erbengemeinschaft. 

Leider ist das Verfahren der Teilungsversteigerung zum Auflösen der Erbengemeinschaft sehr langwierig und auch sehr kostenintensiv.

Nach der Versteigerung ist noch lange nicht gesagt, dass Sie Ihr Geld gleich bekommen. Alle Erben müssen mit der Auszahlung einverstanden sein. Ansonsten wird das Geld beim Amtsgericht hinterlegt.

Bis Sie dann Ihr Geld bekommen kann es unter Umständen Jahre dauern.  

Wir finden das keine gute Lösung. Es gibt bessere Lösungen.

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Auszahlung Teilungsversteigerung


Grundsätzlich sind die Erben selbst dafür verantwortlich, den Erlös rechtmäßig untereinander aufzuteilen. 

Können sich die Erben jedoch nicht einigen, kann das Gericht eingreifen. Das Gericht zieht dann alle Kosten vom Versteigerungserlös ab und hinterlegt den verbliebenen Betrag beim Amtsgericht. 

Erst wenn eine schriftliche Willenserklärung von allen Erben vorliegt wird ein Termin für die Auszahlung festgelegt. 

Die Auszahlung kann unter Umständen Jahre dauern. Wenn nicht alle der Auszahlung zustimmen, müssen Sie gegen die Miterben eine Klage zur Auszahlung einleiten.  

Somit warten Sie einige Jahre auf Ihr Erbe und Ihr Geld.

Lassen Sie sich von uns Beraten, es gibt bessere Lösungen.

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Dauer der Teilungsversteigerung


Die Dauer der Versteigerung kann nicht genau angegeben werden, da verschiedene Faktoren Einfluss darauf haben. 

So beispielsweise die Dauer für die Gutachtenerstellung oder die benötigte Zeit für die Genehmigung des Antrags. 

Etwa mindestens ein bis zwei Jahre sollten für das gesamte Verfahren eingeplant werden.

Die Miterben können das Verfahren durch Einsprüche verzögern, somit kann die Teilungsversteigerung noch länger gehen.  

Das Verfahren wird durch das Amtsgericht eingeleitet, indem es alle Erben über die Versteigerung informiert. 

Außerdem wird im Grundbuch vermerkt, dass eine Versteigerung durchgeführt wird. Anschließend wird die Wertermittlung der Immobilie realisiert. 

Haben alle Beteiligten dem Wertgutachten zugestimmt, wird der Zeitpunkt der Versteigerung festgelegt. 

Der Versteigerungstermin wird in der Regel für das darauf folgende Jahr bestimmt.

Wollen Sie wirklich solange warten?

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Teilungsversteigerung ist keine gute Lösung für Sie


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