Sie haften als Verkäufer für den notariellen Kaufvertrag mit.
Über 10% der notariellen Kaufverträge in Deutschland werden nicht erfüllt. Was verschieden Gründe hat. Falsche Angaben, falsche Quadratmeter, unvollständige Unterlagen, etc. etc..
Jetzt haben Sie ein Problem, das teuer, ärgerlich ist und Nerven kostet.
Das ist den meisten Verkäufern unbekannt, diese Unwissenheit kann für Sie aber sehr teuer werden.
Auch eine Auflassung ist sehr schwerwiegend, wenn diese falsch formuliert ist. Wenn der Käufer nicht bezahlt, wird das für Sie sehr teuer. Jetzt können Sie Ihr Haus nicht mehr einem anderen verkaufen, weil es mit dieser Auflassung blockiert ist, obwohl der Käufer nicht bezahlt hat.
Ein Notar ist kein Rechtsanwalt, sondern eine Person die aufgrund einer Vorlage Ihren notariellen Kaufvertrag beurkundet. Mehr nicht.
Die meisten Besitzer wissen nicht, dass Sie für alle Mängel ob versteckt, wissentlich oder unwissentlich dafür haften.
Wenn Sie falsche Angaben, Zahlen, Quadratmeter, Flächen, baurechtliche, kaufmännische oder nicht richtige Angaben gemacht haben, haften Sie auch dafür. Der Käufer kann Sie auch nachdem Vollzug des Kaufvertrages in Regress nehmen. Dieses Problem verkennen die meisten Besitzer.
Das kann für Sie teuer werden.
Des Weiteren haften Sie auch für den notariellen Kaufvertrag, auch als Verkäufer. Das steht auch so in jedem notariellen Kaufvertrag in Deutschland.
Was kann das für Sie als Verkäufer bedeuten:
1. Käufer zahlt den Notar nicht.
2. Käufer zahlt die Gebühren nicht.
3. Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer nicht.
4. Jetzt müssen Sie als Verkäufer diese Kosten bezahlen.
Bei einem Verkaufspreis von 500.000,-- Euro, fallen ca. 40.000,-- Euro an Kosten an. Diese Kosten dürfen Sie als Verkäufer jetzt bezahlen. Sie haben einen Regressanspruch gegenüber dem Käufer. Den können Sie gerichtlich gelten machen.
Für das alles haften Sie mit, ob Sie wollen oder nicht.
Wir haben vor über 30 Jahren dieses Problem schon erkannt und eine Lösung dafür gefunden.